Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen, vorzubringen.
Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die im Bereich des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung.
Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein fixer Liefertermin vereinbart ist, als annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse im Bereich des Auftragnehmers oder dessen Lieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
Wir der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigit, nach einer Nachfrist von mindestens 30 Tagen mittels eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch den Auftragnehmer unabwendbare Hindernisse, wie z.B. Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer nr zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlung verpflichtet.
Dem Auftragnehmer steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.